Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Mietomnibusfahrten
1. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend.
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2. Vertragsabschluß
Eine vertragliche Bindung der Firma entsteht erst bei Bestätigung durch die
Firma Petra Hansen OnTour-Reisen.
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3. Leistungsinhalt
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen ist ausschließlich die Bestäti-
gung der Firma Petra Hansen OnTour-Reisen maßgebend. Für Leistungen, die andere Leistungsträger erbringen, ist die Firma Petra Hansen OnTour-Reisen lediglich Vermittler.
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4. Leistungsänderungen
4.1. Änderungen durch die Firma Petra Hansen OnTour-Reisen,
Abweichungen einzelner Leistungen von der Bestätigung, die nach
Vertragsabschluß eintreten und von der Firma Petra Hansen OnTour-Reisen
oder den beauftragten Leistungsträgern nicht wider Treu und
Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet. Dies gilt insbesondere in
Fällen höherer Gewalt.
4.2. Änderungen durch den Auftraggeber
Änderungen auf Wunsch des Auftraggebers nach Fahrtantritt (z.B. hin-
sichtlich Fahrtstrecke und Fahrtdauer) sind möglich, soweit die gesetzlichen
und betrieblichen Bestimmungen dies zulassen. Ob dies der Fall ist, ent-
scheidet der Fahrer. Der Auftrag zur Änderung ist vom Auftraggeber durch
Unterschrift auf dem Fahrauftrag zu bestätigen.
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5. Haftung der Firma Petra Hansen OnTour-Reisen
Die Firma Petra Hansen OnTour-Reisen haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht
eines ordentlichen Kaufmanns für die ordnungsgemäße Erbringung
der gemäß Ziffer 3 bestätigten Leistungen, mit Ausnahme der Einschrän-
kungen gemäß Ziffer 6.
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6. Beschränkung der Haftung
6.1. Die Haftung der Firma Petra Hansen OnTour-Reisen ist
insgesamt auf die Höhe des in Ziffer 5 vereinbarten Preises beschränkt;
a) soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird,
b) soweit die Firma Petra Hansen OnTour-Reisen wegen eines dem Fahrt-
teilnehmer entstehenden Schadens ausschließlich wegen eines Verschul-
dens eines Dritten haftbar ist. Ein Anspruch auf Schadensersatz ist jedoch
ausgeschlossen, wenn der Eintritt des Schadens beim Auftraggeber ledig-
lich durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurde oder durch unerlaubte
Handlungen eines Dritten bei Gelegenheit der Vertragserfüllung.
6.2. Die Haftung der Firma Petra Hansen OnTour-Reisen ist ausge-
schlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die
auf die von einem anderen Leistungsträger zu erbringenden Leistungen an-
zuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt
ist.
6.3. Die Firma Petra Hansen OnTour-Reisen haftet nicht für Leistungsstörungen
im Zusammenhang mit Leistungen, die lediglich vermittelt werden.
Hierfür gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieses Leistungsträ-
gers bzw. die geltenden gesetzlichen Vorschriften.
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7. Preise
7.1. Es gelten die bei Vertragsabschluß vereinbarten Preise.
7.2. Vermindert sich die Leistung der Firma Petra Hansen OnTour-Reisen oder
der beauftragten Leistungsträger nur unwesentlich im Verhältnis zur
Bestätigung, wird dadurch der vereinbarte Preis nicht beeinflußt.
Erhöht oder vermindert sich die Leistung gegenüber der Auftragsbestäti-
gung der Firma Petra Hansen OnTour-Reisen wesentlich, so ist der
entsprechende Mehrpreis vom Kunden zu tragen oder dem Kunden der sich
danach ergebende Mehrpreis zu berechnen.
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8. Rücktritt und Kündigung durch den Kunden
8.1 Der Kunde kann jederzeit vor Fahrtantritt vom Vertrag zurücktreten.
Anstelle der vereinbarten Vergütung kann die Firma Petra Hansen
OnTour-Reisen für ihre vertraglichen Leistungen eine Rücktrittspauschale
erheben. Diese beträgt:
bis zum 22. Tag vor Fahrtantritt 25%
ab 21. bis 7. Tag vor Fahrtantritt 50%
ab 6. Tag vor Fahrtantritt 75% des vereinbarten Entgeltes.
8.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag nach Antritt der Fahrt zu kündigen,
wenn während der Fahrt außergewöhnliche Umstände eintreten, die zu
einer Unmöglichkeit der Leistungserbringung führen.
Kündigt der Kunde den Vertrag, so kann die Firma Petra Hansen OnTour-Reisen eine den Umständen nach angemessene Vergütung für jede bereits erbrachte
oder zur Beendigung der Fahrt noch zu erbringende Leistung-
verlangen. Für die Verpflichtung der Firma Petra Hansen OnTour-Reisen zur Rückführung der Kunden gilt Ziffer 9.2 sinngemäß.
8.3 Die Rücktrittskosten beauftragter anderer Leistungsträger (Stornoge-
bühren z.B. Hotelleistungen, Schiffspassagen usw.) sind entsprechend
deren Bedingungen vom Kunden zu bezahlen.
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9. Rücktritt und Kündigung durch die Firma Petra Hansen OnTour-Reisen
Die Firma Petra Hansen OnTour-Reisen kann in folgenden Fällen vor Fahrtantritt
vom Vertrag zurücktreten oder nach Fahrtantritt den Vertrag kündigen:
9.1 Wenn außergewöhnliche Umstände eintreten, die zu einer von der
Firma Petra Hansen OnTour-Reisen nicht zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung führen;
9.2 Bei Kündigung nach Antritt der Fahrt ist die Firma Petra Hansen OnTour-
Reisen verpflichtet, die Fahrtteilnehmer zurückzuführen, es sei denn, daß
gerade die Gründe, die zur Kündigung geführt haben, eine Rückführung
durch die Firma Petra Hansen OnTour-Reisen unmöglich machen. Aufwendungen, die die Firma Petra Hansen OnTour-Reisen aufgrund nicht in Anspruch
genommener Leistungen erspart hat, werden dem Kunden erstattet. Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt auch ( gemäß Ziffer 7.2.) , wenn aus den angeführten Gründen Änderungen der Leistungen erforder-
lich sind.
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10. Verhalten der Fahrgäste
10.1. Bei Verunreinigung von Fahrzeugen oder Betriebsanlagen werden
Reinigungskosten erhoben; weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
10.2. Beschwerden sind nicht an den Fahrer, sondern an die Firma Petra Hansen OnTour-Reisen zu richten.
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11. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen hat
der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Be-
endigung der Fahrt schriftlich gegenüber der Firma Petra Hansen OnTour-Reisen geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde An-
sprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung
dieser Frist verhindert worden ist. Alle Ansprüche aus dem Vertrag ver-
jähren in 6 Monaten; sonstige Ansprüche 2 Jahre nach Beendigung der
Reise.
Erklärt die Firma Petra Hansen zunächst gegenüber dem Kunden, daß die vorgetragenen Beanstandungen und Ansprüche geprüft
werden, so ist die Verjährung von diesem Zeitpunkt an so lange gehemmt,
bis die Firma Petra Hansen OnTour-Reisen dem Kunden das
Ergebnis ihrer Prüfung und ihre Entscheidung im Hinblick auf dessen Ansprüche bekannt gibt.
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12. Paß-, Visa- Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Der Kunde und die Fahrtteilnehmer sind für die Kenntnis und Einhaltung der
Paß- Visa-, Zoll- Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verant-
wortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften er-
wachsen, gehen zu seinen / ihren Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach
Vertragsabschluß geändert worden sind.
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13. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Darmstadt.
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14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die evtl. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht
die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.